AGB

Allg. Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen erteilt und umfasst sowohl den theoretischen wie auch den praktischen Unterricht.

1.1 Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

1.2 Versicherung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule iDrive GmbH nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule iDrive GmbH erfolgt auf eigene Gefahr.

1.3 Änderungen dieser AGB

Die Fahrschule iDrive GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

1.4 Anmeldungen

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit diesen AGB.

1.5 Copyright

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

1.6 Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule iDrive ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Küssnacht am Rigi.

 

2 Fahrstunden

2.1 Termine

Termine können telefonisch, per E-Mail oder direkt mit dem Fahrlehrer vereinbart werden. Die Termine sind verbindlich.

2.2 Abmeldungen

Abmeldungen müssen bis 48 Stunden vor dem Termin schriftlich per Mail, SMS oder WhatsApp gesendet werden. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. 

2.3 Zahlung

Bezahlt wird unmittelbar nach der Lektion oder im Voraus.

2.4 Versicherung

Für Fahrstunden hat die Fahrschule iDrive GmbH eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ist auf allen Fahrschul- und Prüfungsfahrten gültig.

2.5 Abschluss der Ausbildung

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Sie ist für beide Teile verbindlich. Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin (z.B. infolge von Krankheit) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

3 Kurswesen

3.1 Anmeldung

Anmeldungen müssen ausnahmslos via Website über das Online-Anmeldeformular erfolgen und sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per Email mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten.

 

3.2 Abmeldungen

Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 1 Woche oder 5 Arbeitstage vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per Email oder Briefpost bei der Fahrschule iDrive GmbH eintrifft. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kosten verrechnet.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen.

 

 

3.3 Organisation

Fällt ein Kursleiter aus, kann die Fahrschule iDrive GmbH einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen.

3.4 Kursausschluss

Die Fahrschule iDrive GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung elementarer Verhaltensregeln einen Teilnehmer aus einem Kurs auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

3.5 Zahlung des Kursgeldes

Das Kursgeld ist Bar am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.

3.6 Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 12 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon.

3.7 Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Die Kursdaten sind fest. Versäumte VKU Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. In jedem Fall wird die Kursbestätigung nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis. Ansonsten wird Ihnen der Kurs verrechnet.

3.8 Kurssprache

Die Unterrichtssprache ist hochdeutsch.

3.9 Teilnahmebestätigung

Auf Antrag des Kursteilnehmers stellt die Fahrschule iDrive GmbH eine Teilnahmebestätigung für einen besuchten Kurs aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs vollständig besucht und bezahlt wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

 

4 Administrations- und Versicherungspauschale

Darin erhalten sind Leistungen die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 500.00 in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Fahrlektionen mit unseren Fahrschulfahrzeugen CHF 130.00 und ist nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei unserem Team.

 

5 Mahn- und Betreibungskosten

Mahnungen werden mit CHF 20.00, Betreibungen mit CHF 100.00 belastet. Sämtliche Kosten vom Betreibungsamt gehen zu Ihren Lasten.

 

 

Küssnacht, 23.06.2017