A1 (AB 15 JAHREN) - 12 STUNDEN

Der Motorrad-Grundkurs Kategorie A1 ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an drei verschiedenen Tagen mit einem Roller / Motorrad mit einer Motorleistung von max. 4 kW, max. 50cm3 Hubraum und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h absolviert werden.

Beachte bitte, dass die Gültigkeitsdauer deines Lernfahrausweises nur 4 Monate beträgt! Erst durch den Besuch des Motorrad-Grundkurses verlängert sich dein Lernfahrausweis dann um weitere 12 Monate.


A1 (AB 16 JAHREN) - 12 STUNDEN

Der Motorrad-Grundkurs Kategorie A1 ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an drei verschiedenen Tagen mit einem Roller / Motorrad mit einer Motorleistung von max. 11 kW und max. 125cm3 Hubraum absolviert werden.

Beachte bitte, dass die Gültigkeitsdauer deines Lernfahrausweises nur 4 Monate beträgt! Erst durch den Besuch des Motorrad-Grundkurses verlängert sich dein Lernfahrausweis dann um weitere 12 Monate.


A (BESCHRÄNKT) - 12 STUNDEN

Der Motorrad-Grundkurs Kategorie A beschränkt ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an drei verschiedenen Tagen mit einem Roller / Motorrad mit einem Hubraum von mindestens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 35 kW absolviert werden (ausgenommen sind Motorräder

der Unterkategorie A1). Für die Führerprüfung mit einem Lernfahrausweis Kategorie A 35 kW wird ein Roller / Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (Leistungsgewicht max. 0,20kW / Kg) und zwei Sitzplätzen benötigt. 

Beachte bitte, dass die Gültigkeitsdauer deines Lernfahrausweises nur 4 Monate beträgt! Erst durch den Besuch des Motorrad-Grundkurses verlängert sich dein Lernfahrausweis dann um weitere 12 Monate.


A (BESCHRÄNKT) - 4 STUNDEN

Für Kursteilnehmer die bereits Kategorie A1 besitzen. Dieser Motorrad-Grundkurs (PGS Teil 3) ist obligatorisch und muss von Bewerber eines Lernfahrausweises der Kategorie A 35 kW die bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (Eintrag nach 01.04.2003) besitzen, absolviert werden. 

Beachte bitte, dass die Gültigkeitsdauer deines Lernfahrausweises nur 4 Monate beträgt! Erst durch den Besuch des Motorrad-Grundkurses verlängert sich dein Lernfahrausweis dann um weitere 12 Monate.